Der Kreisvorstand hat unter Mitwirkung der Fachwarte und Spielleiter auf der Halbjahressitzung am 30.12.2014 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Jeder Durchführer eines offiziellen Kreisturniers (Ranglisten, Kreiseinzelmeisterschaften, Pokalendspielturniere, Relegationsturniere) erhält zur Abdeckung der Unkosten (Hallenmiete, Bällchenverschleiß) einen Zuschuss von 100 €. Sind die entstandenen Kosten höher als dieser Zuschussbetrag, so erstattet der Kreis gegen Nachweis auch diesen Differenzbetrag. Startgelder und der Erlös vom Imbissverkauf sind die Einnahmen des Durchführers. Urkunden und Pokale werden vom Kreis gestellt, evtl. Sachpreise sind Angelegenheit des Durchführers.
2. Vierer-Mannschaften: Können aufgrund der Meldungen der Vereine zu einer neuen Spielsaison (erstmals 2015/16) bei den 4er-Mannschaften der Herren zwei Staffeln gebildet werden, so werden die Mannschaften leistungsdifferenziert in eine 3. KL 4er-Liga und in eine 4. KL 4er-Liga eingeteilt. Die Platzierungen in den Endtabellen der beiden Parallelstaffeln der 4. KL 4er-Liga (jetzt Saison 2014/15) und die Q-TTR-Durchschnittswerte der Stammspieler von neu gemeldeten Mannschaften bilden hierfür die Einteilungsgrundlage. Eine dann nötige Auf- und Abstiegsregelung wird in die Spielklassenordnung aufgenommen.
Es würden dann also neben den 6er-Ligen in der 3. und 4. KL noch 4er-Ligen 3. und 4. KL parallel laufen. In den Mannschaftsmeldungen sind die Stammspieler der 4er-Mannschaften jeweils hinter den Stammspielern der 6er-Mannschaften in den jeweiligen Kreisligen einzuordnen (d.h. Stammspieler 3. KL 6er-Mannschaft, dann Stammspieler 3. KL 4er-Mannschaft, dann Stammspieler 4. KL 6er-Mannschaft und letztlich die Spieler der 4. KL der 4er-Mannschaften). Einsätze und Aufrücken nach oben hin sind natürlich jederzeit möglich.
Mit dieser Maßnahme sollen die Leistungsdifferenzen zwischen den Mannschaften abgebaut und die 4er-Runde attraktiver werden.
3. Der Kreis hat für seine Veranstaltungen einen Beamer und eine Leinwand (180 x 160 cm) angeschafft. Jeder Verein/jede Abteilung kann sich für tischtennisspezifische Veranstaltungen diese Geräte ausleihen. Sie sind beim Kreisvorsitzenden gelagert.
Weiterer Hinweis für die Damenkreisligen/2. Bezirksligen:
Aufgrund der Auflösung der 2. Bezirksligen der Damen in Unterfranken (Bezirksbeschluss) gibt es nach Ablauf des Spieljahres 14/15 keinen Aufstieg aus der 1. Kl Damen in die Bezirksliga, bzw. 2. KL Damen in die 1. Kl Damen. Auch muss in der 1. KL Damen mit einem Abrücken in die 2. Kl Damen ab dem 6. bzw. 7. Tabellenplatz gerechnet werden, da die Miltenberger Damenmannschaften, die jetzt in der 2. Bezirksliga spielen und nicht den Aufstieg in die 1. Bezirksliga schaffen, in die 1. Kl zurückkommen.
Roland Frei, KV